AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DF Videoproduktion
Stand: 28.02.2026
Version: 1.2
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DF Videoproduktion, Inhaber Dennis Fassbaender, Bundesstraße 4, 52159 Roetgen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmernim Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder
- Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
- Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot, Briefing oder die Leistungsbeschreibung.
- Sofern im Unternehmen des Auftraggebers für die Beauftragung und Rechnungsbearbeitung eine Bestellnummer (PO) erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese je Angebot/Leistungsabruf rechtzeitig vor Leistungsbeginn bereitzustellen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsbeginn bis zur Bereitstellung einer erforderlichen Bestellnummer zu verschieben. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
3. Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Videoproduktion, Postproduktion, Animation/VFX, Fotografie, Audio sowie verwandte Medien- und Kreativleistungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu zählen insbesondere Konzept, Dreh, Schnitt, Animation, Anzahl der Korrekturschleifen, Formate, Laufzeiten und Liefertermine.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Logos, Freigaben, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Drehort geeignete Arbeitsbedingungen bestehen, insbesondere Zugang zu den Räumlichkeiten, ausreichende Stromversorgung sowie eine angemessene und kostenfreie Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Drehortes.
- Sofern Dreharbeiten in Produktions- oder Sicherheitsbereichen stattfinden, stellt der Auftraggeber die erforderlichen betrieblichen Freigaben, Zutrittsberechtigungen, Sicherheitsunterweisungen und ggf. Begleitungen rechtzeitig sicher.
- Verzögerungen, Wartezeiten oder Unterbrechungen, die auf betriebliche Abläufe, Sicherheitsvorgaben oder fehlende Freigaben zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können Mehraufwand verursachen.
- Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung oder fehlender Infrastruktur gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Termine und Leistungshindernisse
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfälle von Dienstleistern, extreme Wetterbedingungen) berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
- Kann ein vereinbarter Termin aufgrund der in Ziffer 5.2 genannten Umstände auf Seiten des Auftraggebers oder des Auftragnehmers nicht stattfinden, werden beide Parteien den Termin in angemessener Frist neu abstimmen. Bereits entstandener Mehraufwand (z. B. Anfahrten, Reisezeiten oder Kosten für bereits gebuchte Drittleistungen) kann nach Vereinbarung bzw. nach Aufwand berechnet werden.
- Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, gelten folgende Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart ist:
- Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeption, Planung, Disposition) sowie nicht stornierbare oder bereits angefallene Kosten Dritter (z. B. Technik, Crew, Reisekosten) werden berechnet.
- Terminverschiebung: Wird ein Ersatztermin verbindlich vereinbart und findet die Leistung zu diesem Termin statt, wird grundsätzlich kein zusätzliches Ausfallhonorar berechnet. Hiervon unberührt bleiben bereits angefallene bzw. nicht stornierbare Kosten sowie nachweislicher Mehraufwand.
- Stornierung: Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin kann zusätzlich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnet werden.
- Bei Stornierung am Drehtag kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnet werden.
6. Dreharbeiten und Störungen durch Dritte
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Beeinträchtigungen durch Dritte oder äußere Umstände, insbesondere durch unbefugtes Betreten des Drehortes, unkontrollierbare Personen im öffentlichen Raum, Hintergrundgeräusche, Verkehr oder Witterungseinflüsse.
- Entstehender Mehraufwand oder notwendige Wiederholungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
- Für erforderliche Drehgenehmigungen ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6a. Digitale Bereitstellung (Kundenbereich, Previews, Downloads) und Zugangsdaten
- Der Auftragnehmer kann zur Projektabwicklung einen passwortgeschützten Kundenbereich bzw. projektbezogene Online-Seiten zur Verfügung stellen (z. B. zur Abstimmung des Projektstands, für Previews oder zur Bereitstellung von Download-Links).
- Der Kundenbereich dient ausschließlich der Projektabwicklung. Der Auftraggeber regelt intern, welche Personen Zugriff erhalten sollen, und stellt sicher, dass Zugriff nur durch berechtigte Personen erfolgt.
- Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit dieser Online-Bereitstellung. Vorübergehende Einschränkungen aus technischen Gründen (z. B. Wartung, Störungen beim Hosting/Provider, höhere Gewalt) begründen keine Mängelansprüche, sofern der Auftragnehmer diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht unbefugt weiterzugeben. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Zugriffe und Handlungen, die unter Verwendung der bereitgestellten Zugangsdaten erfolgen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die aus einer unbefugten Weitergabe, dem Verlust oder der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten beim Auftraggeber resultieren, soweit der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
7. Abnahme und Korrekturen
- Der Auftragnehmer stellt Entwürfe oder Zwischenstände zur Prüfung bereit.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.
- Eine Korrekturschleife umfasst Änderungen im Rahmen der vereinbarten Leistung (z. B. Anpassungen von Schnitt, Timing, Texten, Bauchbinden, Farben, Lautstärke sowie vergleichbare Detailkorrekturen).
- Nicht von Korrekturschleifen umfasst sind insbesondere wesentliche inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen (z. B. geändertes Briefing, neue Struktur, zusätzliche Szenen/Animationen, nachträgliche Sprechertexte in größerem Umfang, Austausch von Material, zusätzliche Drehtage) sowie sonstiger Zusatzaufwand. Solche Änderungen werden als Zusatzleistung gesondert vergütet.
- Weitere Änderungen oder Änderungswünsche nach Freigabe werden gesondert berechnet.
- Bei werkvertraglichen Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Abnahme oder Mängelanzeige, kann eine Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 BGB fingiert werden.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
- Sofern im Angebot ausgewiesen, werden Anfahrts- und Reisezeiten nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen bzw. separate Leistungsabrufe getrennt abzurechnen, insbesondere wenn mehrere Angebote, Leistungsphasen oder Projektbestandteile beauftragt werden.
- Sofern beim Auftraggeber für die Rechnungsbearbeitung Bestellnummern erforderlich sind, sind diese je Rechnung bzw. je Angebot/Leistungsabruf bereitzustellen.
- Fasst der Auftraggeber mehrere Angebote/Leistungsabrufe in einer Bestellung zusammen, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Bestellung (bzw. die relevanten Bestellpositionen) bis zur vollständigen Abrechnung aller beauftragten Leistungen abrechnungsfähig/offen bleibt (z. B. durch separate Bestellpositionen oder interne Freigaben). Kann eine Rechnung aufgrund einer vorzeitig geschlossenen Bestellung oder fehlender Bestellzuordnung nicht verarbeitet werden, geht dies nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Verzögerungen, die auf fehlende, unvollständige oder nachträglich erforderliche Bestellnummern oder Bestellzuordnungen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
9. Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen ein.
- Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Rohmaterial, Projektdateien und unbearbeitete Aufnahmen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Stock-Material, Musik, Schriften oder sonstige Drittinhalte unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10. Überlassung von Rohmaterial
- Rohmaterial verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
- Eine Überlassung von Rohmaterial bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
- Mit der Überlassung werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
11. Archivierung und Datenspeicherung
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Produktionsdaten dauerhaft zu archivieren.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Speicherung für sechs Monate nach Projektabschluss.
- Nach Ablauf dieser Frist können Daten ohne weitere Ankündigung gelöscht werden.
12. Rechte Dritter / Inhalte des Auftraggebers
- Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die im Projekt vorgesehenen Aufnahmen und Inhalte alle erforderlichen Einwilligungen und Freigaben vorliegen (insbesondere bei erkennbaren Personen, Marken/Logos, geschützten Werken sowie sicherheits- oder zugangsbeschränkten Bereichen).
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte bzw. der Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
13. Gewährleistung
- Mängel sind möglichst konkret anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
14. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Referenznutzung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Ohne gesonderte Freigabe erfolgt die Referenznutzung grundsätzlich anonymisiert, d. h. ohne Nennung des Auftraggebers sowie ohne Verwendung von Logos/Marken, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine namentliche Nennung des Auftraggebers und/oder die Verwendung von Logos/Marken bedarf der vorherigen Freigabe des Auftraggebers in Textform.
- Vertraulichkeit oder Sperrfristen sind schriftlich zu vereinbaren und gehen der Referenznutzung vor.
16. Kündigung
- Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung kündigen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
